Wie man den News der letzten Tage entnehmen kann, haben sich diverse Mannschaften von verschiedenen Vereinen mit sofortiger Wirkung vom Spielbetrieb abgemeldet.
Wir weisen darauf hin, dass die betroffenen Spieler von den abgemeldeten Mannschaften gemäß § 42.1 Wettkampfordnung (WKO) leider während der laufenden Saison keine Spielberechtigung mehr für Pflichtspiele (Meisterschaft, Pokal) in einem anderen Verein erhalten können. Bei einem Vereinswechsel während der laufenden Saison kann lediglich für den neuen Verein eine Spielberechtigung für Turniere und Freundschaftsspiele für die laufende Saison erlangt werden. Eine Spielberechtigung für Pflichtspiele ist ausdrücklich erst ab 1.1.2020 möglich.
Durch die vorstehende Regel wird sichergestellt, dass es keine eventuelle Wettbewerbsverzerrung bei den restlichen Spielen zum Saisonende geben kann.
Wir weisen darauf hin, dass die betroffenen Spieler von den abgemeldeten Mannschaften gemäß § 42.1 Wettkampfordnung (WKO) leider während der laufenden Saison keine Spielberechtigung mehr für Pflichtspiele (Meisterschaft, Pokal) in einem anderen Verein erhalten können. Bei einem Vereinswechsel während der laufenden Saison kann lediglich für den neuen Verein eine Spielberechtigung für Turniere und Freundschaftsspiele für die laufende Saison erlangt werden. Eine Spielberechtigung für Pflichtspiele ist ausdrücklich erst ab 1.1.2020 möglich.
Durch die vorstehende Regel wird sichergestellt, dass es keine eventuelle Wettbewerbsverzerrung bei den restlichen Spielen zum Saisonende geben kann.