Mit dem ISHD-Rundschreiben 2018-02 vom 14.10.2018 haben wir alle Vereine gebeten, gemäß § 82 Wettkampfordnung (WKO) ihre gültige Vereinssatzung (inkl. Jugendordnung) sowie ihren gültigen Vereinsregisterauszug bis zum 01. Dezember 2018 der ISHD per E-Mail ( E-Mail) zuzusenden. Es sind nicht alle Vereine dieser Bitte nachgekommen und wir setzen entgegenkommenderweise eine Nachmeldefrist bis zum 15.12.2018. Bei Nichterledigung bis 15.12.2018 finden leider die Bestimmungen von § 82.3 WKO Anwendung.
Beachten Sie bitte auch, dass die vorstehende Pflicht auch für alle Vereine und/oder Abteilungen von Vereinen gilt, die im Jahr 2019 Mitglied in einem dem DRIV angehörigen Landesverband sind. Wir bedanken uns für das Verständnis und die Bemühungen.
Beachten Sie bitte auch, dass die vorstehende Pflicht auch für alle Vereine und/oder Abteilungen von Vereinen gilt, die im Jahr 2019 Mitglied in einem dem DRIV angehörigen Landesverband sind. Wir bedanken uns für das Verständnis und die Bemühungen.