Der Tatbestand der Schiedsrichterbeleidigung war bisher in Spielregel 4.3.6 geregelt. Diese Regel wurde durch eine komplett neue Spielregel in 3.9.1 ersetzt. Dazu passend wurde Spielregel 8.16.13 (physischer Angriff gegen Schiedsrichter) wortgleich nach 3.9.2 verschoben. Wichtig im Zusammenhang mit der Neuregelung des Themenkomplexes "Schiedsrichterbeleidigung" ist auch eine Neuregelung der Spielregel 4.3.1 und eine Ergänzung in 4.3.3.
Spielregel 3.9.1 regelt detailliert, was unter unsportlichem Verhalten im Umgang mit den Spieloffiziellen zu verstehen ist. Dazu zählen unter anderem:
- verbale Angriffe gegen Spieloffizielle oder Beschwerden über Schiedsrichterentscheidungen
- obszöne, herabwürdigende oder ausfällige Worte oder Gesten
- das Schlagen gegen die Bande zur Meinungsäußerung über Entscheidungen der Schiedsrichter
- das Verlassen der Spielerbank durch Mannschaftskapitäne oder Assistenzkapitäne zum Zwecke der Kommunikation mit den Schiedsrichtern (siehe Details weiter unten)
Insbesondere wird durch diese Neuregelung das bisherige Gewohnheitsrecht der Mannschaftskapitäne und Assistenzkapitäne eingeschränkt, sich zu jedem Zeitpunkt mit den Spieloffiziellen zu unterhalten. Dies wird auch in Spielregel 4.3.1 explizit ausgeführt. Einem Mannschaftskapitän oder Assistenzkapitän ist es demnach ab sofort nicht mehr erlaubt, die Spielerbank in einer Unterbrechung zu verlassen nur um mit den Spieloffiziellen zu sprechen. Da damit der Wirkungsbereich eines Mannschaftskapitäns eingeschränkt wird, regelt 4.3.3, dass der Assistenzkapitän die Funktion des Mannschaftskapitäns auch dann übernehmen kann, wenn sich der Mannschaftskapitän auf der Spielerbank befindet.
Spielregel 3.9.1 sieht für Vergehen eine kleine Zeitstrafe vor. Wird durch die Bestrafung keine Wirkung erzielt, können die Schiedsrichter eine Disziplinarstrafe, eine Spieldauerdisziplinarstrafe oder eine Matchstrafe aussprechen. Regelungen zur Abfolge der Strafzeiten und die sich ergebenen Unterzahlsituationen finden entsprechend Anwendung. In schweren Fällen von Schiedsrichterbeleidigung oder Bedrohung können die Schiedsrichter direkt auf eine Spieldauerdisziplinarstrafe oder eine Matchstrafe entscheiden.
Eine weitere wichtige Klarstellung ergibt sich ebenfalls aus Spielregel 4.3.1. Eine Kommunikation zwischen Schiedsrichter und Mannschaftskapitän oder Assistenzkapitän darf nur erfolgen, wenn der Schiedsrichter diese gestattet. Es liegt daher in der Verantwortung der Mannschaftskapitäne und Assistenzkapitäne sich der Kommunikationsbereitschaft der Schiedsrichter zu versichern. Dies kann zum Beispiel durch die Frage "Darf ich Sie etwas fragen?" erfolgen. Einem Schiedsrichter ist es freigestellt, eine solche Anfrage positiv oder negativ zu beantworten. Die Schiedsrichter sind jedoch darauf sensibilisiert, höfliche, ruhige und sachbezogene Fragen zu Regelauslegungen zu beantworten. Dies trifft auch insbesondere auf die Nachwuchsaltersklassen zu.
An dieser Stelle weisen wir noch einmal darauf hin, dass Mannschaftskapitän und Assistenzkapitän entsprechend der Spielregeln 4.3.2 und 4.3.3 deutlich gekennzeichnet sein müssen, wenn sie ihre Privilegien ausüben möchten.
Spielregel 3.9.1 regelt detailliert, was unter unsportlichem Verhalten im Umgang mit den Spieloffiziellen zu verstehen ist. Dazu zählen unter anderem:
- verbale Angriffe gegen Spieloffizielle oder Beschwerden über Schiedsrichterentscheidungen
- obszöne, herabwürdigende oder ausfällige Worte oder Gesten
- das Schlagen gegen die Bande zur Meinungsäußerung über Entscheidungen der Schiedsrichter
- das Verlassen der Spielerbank durch Mannschaftskapitäne oder Assistenzkapitäne zum Zwecke der Kommunikation mit den Schiedsrichtern (siehe Details weiter unten)
Insbesondere wird durch diese Neuregelung das bisherige Gewohnheitsrecht der Mannschaftskapitäne und Assistenzkapitäne eingeschränkt, sich zu jedem Zeitpunkt mit den Spieloffiziellen zu unterhalten. Dies wird auch in Spielregel 4.3.1 explizit ausgeführt. Einem Mannschaftskapitän oder Assistenzkapitän ist es demnach ab sofort nicht mehr erlaubt, die Spielerbank in einer Unterbrechung zu verlassen nur um mit den Spieloffiziellen zu sprechen. Da damit der Wirkungsbereich eines Mannschaftskapitäns eingeschränkt wird, regelt 4.3.3, dass der Assistenzkapitän die Funktion des Mannschaftskapitäns auch dann übernehmen kann, wenn sich der Mannschaftskapitän auf der Spielerbank befindet.
Spielregel 3.9.1 sieht für Vergehen eine kleine Zeitstrafe vor. Wird durch die Bestrafung keine Wirkung erzielt, können die Schiedsrichter eine Disziplinarstrafe, eine Spieldauerdisziplinarstrafe oder eine Matchstrafe aussprechen. Regelungen zur Abfolge der Strafzeiten und die sich ergebenen Unterzahlsituationen finden entsprechend Anwendung. In schweren Fällen von Schiedsrichterbeleidigung oder Bedrohung können die Schiedsrichter direkt auf eine Spieldauerdisziplinarstrafe oder eine Matchstrafe entscheiden.
Eine weitere wichtige Klarstellung ergibt sich ebenfalls aus Spielregel 4.3.1. Eine Kommunikation zwischen Schiedsrichter und Mannschaftskapitän oder Assistenzkapitän darf nur erfolgen, wenn der Schiedsrichter diese gestattet. Es liegt daher in der Verantwortung der Mannschaftskapitäne und Assistenzkapitäne sich der Kommunikationsbereitschaft der Schiedsrichter zu versichern. Dies kann zum Beispiel durch die Frage "Darf ich Sie etwas fragen?" erfolgen. Einem Schiedsrichter ist es freigestellt, eine solche Anfrage positiv oder negativ zu beantworten. Die Schiedsrichter sind jedoch darauf sensibilisiert, höfliche, ruhige und sachbezogene Fragen zu Regelauslegungen zu beantworten. Dies trifft auch insbesondere auf die Nachwuchsaltersklassen zu.
An dieser Stelle weisen wir noch einmal darauf hin, dass Mannschaftskapitän und Assistenzkapitän entsprechend der Spielregeln 4.3.2 und 4.3.3 deutlich gekennzeichnet sein müssen, wenn sie ihre Privilegien ausüben möchten.