In dem am 01.11.2015 um 17:22 Uhr veröffentlichen Rundschreiben "ISHD 2015-02 (Anmeldung zur Saison 2016)" wurde leider auf Seite 12 unter dem Punkt 2.2 a) nicht der aktuell gültige Wortlaut der Wettkampfordnung (WKO) abgebildet. Dieser müsste gemäß § 59.1 der WKO wie folgt lauten:
[...] Jeder Verein, der am ISHD-Meisterschaftsspielbetrieb teilnimmt, hat für die gesamte Saison (seiner Mannschaften) Schiedsrichter zu stellen:
a) Für einen Verein
- mit nur einer bei der ISHD gemeldeten Herrenmannschaft in einer Liga unterhalb der
Regionalliga mindestens 2 Schiedsrichter,
- mit nur einer bei der ISHD gemeldeten Herrenmannschaft in einer Herrenbundesliga oder
Regionalliga oder einer Damenmannschaft in der Damenbundesliga mindestens 3 Schiedsrichter,
- mit zwei oder mehr bei der ISHD gemeldeten Herrenmannschaften oder mindestens einer
Herrenmannschaft und einer Damenbundesligamannschaft mindestens 4 Schiedsrichter, [...]
Somit müssen demnach alle Vereine, welche eine Damenmannschaft in der Damenbundesliga 2016 anmelden, entsprechend Schiedsrichter stellen.
Für weitere Rückfragen steht der ISHD-Schiedsrichterobmann Uwe Bührer unter E-Mail gerne zur Verfügung.
[...] Jeder Verein, der am ISHD-Meisterschaftsspielbetrieb teilnimmt, hat für die gesamte Saison (seiner Mannschaften) Schiedsrichter zu stellen:
a) Für einen Verein
- mit nur einer bei der ISHD gemeldeten Herrenmannschaft in einer Liga unterhalb der
Regionalliga mindestens 2 Schiedsrichter,
- mit nur einer bei der ISHD gemeldeten Herrenmannschaft in einer Herrenbundesliga oder
Regionalliga oder einer Damenmannschaft in der Damenbundesliga mindestens 3 Schiedsrichter,
- mit zwei oder mehr bei der ISHD gemeldeten Herrenmannschaften oder mindestens einer
Herrenmannschaft und einer Damenbundesligamannschaft mindestens 4 Schiedsrichter, [...]
Somit müssen demnach alle Vereine, welche eine Damenmannschaft in der Damenbundesliga 2016 anmelden, entsprechend Schiedsrichter stellen.
Für weitere Rückfragen steht der ISHD-Schiedsrichterobmann Uwe Bührer unter E-Mail gerne zur Verfügung.