Auf der Sitzung der DRIV-Sportkommission am 07.03.2015 in Stuttgart wurde von der DRIV-Sportkommission (Tagung der DRIV-Landesfachwarte) eine Neufassung der Wettkampfordnung (WKO) beschlossen, die mit Wirkung zum 07.03.2015 Gültigkeit hat. Neben redaktionellen Änderungen wurden folgende Änderungen beschlossen:
- § 17.3 e) Neue Bestimmungen für Höherer Gewalt bei Nichtantreten (Anzahl der nachzuweisenden Spieler)
- § 23.10 Identische Ordnerwesten
- § 30.9 vollständige Unterlagen für Spielterminänderungen
- § 59.1 Schiedsrichtersoll für Damenbundesliga-Mannschaften
- § 59.3 Anerkennung Nachwuchsschiedsrichter für Schiedsrichtersoll
- § 59.4 Bestimmungen bei nachträglicher Nichterfüllung des Schiedsrichtersolls
- § 63.3 Verlust Schiedsrichter-Lizenz
Bei eventuellen Rückfragen zu den neuen Bestimmungen steht der ISHD-Vorsitzende ( E-Mail) jederzeit gerne zur Verfügung.
Wettkampfordnung (WKO) 2015 (07.03.2015)
- § 17.3 e) Neue Bestimmungen für Höherer Gewalt bei Nichtantreten (Anzahl der nachzuweisenden Spieler)
- § 23.10 Identische Ordnerwesten
- § 30.9 vollständige Unterlagen für Spielterminänderungen
- § 59.1 Schiedsrichtersoll für Damenbundesliga-Mannschaften
- § 59.3 Anerkennung Nachwuchsschiedsrichter für Schiedsrichtersoll
- § 59.4 Bestimmungen bei nachträglicher Nichterfüllung des Schiedsrichtersolls
- § 63.3 Verlust Schiedsrichter-Lizenz
Bei eventuellen Rückfragen zu den neuen Bestimmungen steht der ISHD-Vorsitzende ( E-Mail) jederzeit gerne zur Verfügung.
Wettkampfordnung (WKO) 2015 (07.03.2015)